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Welche Angaben müssen Einzelunternehmer auf ihrer Website machen?

Welche Mindestangaben auf einer Website enthalten sein müssen, ist gesetzlich genau geregelt. Selbst Einzelunternehmen, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, müssen auf ihrer Website Mindestangaben machen, auch wenn Sie keinen Webshop betreiben.

Neben dem vollständigen Namen, der vollen geografischen Anschrift bzw. dem Standort der Gewerbeberechtigung und der UID-Nummer sind Daten anzugeben, mittels deren Besucher der Website rasch und unmittelbar mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen können (z.B. Telefon, Fax, E-Mail).

Weitere verpflichtende Angaben sind:

  • Mitgliedschaften in Organisationen, wie Wirtschaftskammern, Berufsverbänden oder ähnlichen freiwilligen Einrichtungen
  • ein Hinweis auf den Zugang zu den gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften, wie z.B. GewO, Maklergesetz
  • die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn die Tätigkeit des Unternehmens einer behördlichen Aufsicht unterliegt (z.B. Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht usw.)

Weiters wird empfohlen, auch die zuständige Gewerbebehörde anzugeben (z.B. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) und die Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat (wenn vorhanden, z.B. Meisterbetrieb, Meisterprüfung abgelegt in Österreich).

Stand: 10. September 2013

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach im Pongau. Sollten Sie Fragen zu diesem Newsartikel haben, dann können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!

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