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Abgabenänderungsgesetz 2012

Derzeit läuft die Begutachtungsfrist für das Abgabenänderungsgesetz 2012. Die Frist endet am 16.8.2012. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Aspekte, die sich mit dem neuen Gesetz ändern sollen. Die Gesetzeswerdung bleibt allerdings noch abzuwarten.

Bilanzberichtigung

Fehler, die aufgrund von Verjährung nicht mehr steuerwirksam korrigiert werden können, sollen künftig durch Zu- oder Abschläge berichtigt werden dürfen, wenn der Fehler noch eine steuerliche Auswirkung hat (ab 1.1.2013 erstmals für Fehler ab der Veranlagung 2003).

Spenden

Spenden sind bislang nur bis zu 10 % des Vorjahresgewinns als Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig. Maßgeblich für die 10 %-Grenze sollen nun der Gewinn des aktuellen Wirtschaftsjahres bzw. die Einkünfte des jeweiligen Jahres werden. In die Liste der begünstigten Spendenempfänger sollen auch Dachverbände zur Förderung des Behindertensportes mit aufgenommen werden. Der Empfänger der Spende soll verpflichtet werden, auf Verlangen des Spenders eine Spendenbestätigung auszustellen.

Sonderausgabe Wohnraumschaffung

Zu den Sonderausgaben zählen nur jene Beträge, die für Maßnahmen zur Wohnraumschaffung für Eigenheime in der EU oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, verwendet werden (ab Veranlagung 2013).

Freibetragsbescheid-Veranlagungspflicht

In jedem Kalenderjahr, in dem ein Freibetragsbescheid berücksichtigt wird, soll der Arbeitnehmer zur Veranlagung verpflichtet werden (ab Veranlagung 2012, wenn die Lohnsteuer durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird für Lohnzahlungen nach dem 31.12.2011).

Verkaufserlös einer Immobilie

Fließt der Verkaufserlös einer Immobilie in Form einer Rente zu, besteht keine Verpflichtung zur Entrichtung einer Immobilien-Ertragsteuer oder einer besonderen Vorauszahlung.

Körperschaftsteuer

Geplant ist: ein ausdrückliches Abzugsverbot für die Grunderwerbsteuer sowie für die Nebenkosten im Fall einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung.

Stand: 03. August 2012

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach im Pongau. Sollten Sie Fragen zu diesem Newsartikel haben, dann können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!

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