Seitenbereiche
Inhalt

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen, ob Ihnen das Pendlerpauschale inklusive Pendlereuro zusteht. Dabei wird auch berechnet, ob es zumutbar ist, ein Massenverkehrsmittel zu benutzen.

Den Rechner finden Sie auf der Homepage des BMF (Bundesministerium für Finanzen) unter: https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/.

Der Pendlerrechner ist ab der Veranlagung für 2014 zu verwenden. Dem Formular (L34), mit dem das Pendlerpauschale beantragt wird, muss ein Ausdruck der Berechnung des Pendlerrechners beigelegt werden. Das Ergebnis des Rechners ist maßgeblich, außer der Steuerpflichtige kann beweisen, dass es nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Auch wenn Sie Ihrem Arbeitgeber bereits ein Formular L34 gebracht haben, müssen Sie beim Arbeitgeber bis spätestens 30.6.2014 einen Ausdruck des Pendlerrechners abgeben.

Stand: 20. Februar 2014

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach im Pongau. Sollten Sie Fragen zu diesem Newsartikel haben, dann können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.